Aktualisierte Heizkostenverordnung
Zum 1. Januar 2009 tritt eine aktualisierte Fassung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Künftig kann der Verteilerschlüssel aus sachgerechten Gründen wie etwa einer neuen Heizanlage oder verbesserter Wärmedämmung mehrfach geändert werden. Bei einer Änderung muss der Mieter vor Beginn der Abrechnungsperiode darüber schriftlich informiert werden. Weiterhin schreibt die novellierte Heizkostenverordnung für Gebäude, die vor 1994 erbaut wurden, über mehrheitlich gedämmte Verteilerrohre verfügen und gas- oder ölversorgt werden, einen Verteilerschlüssel von 70 % Verbrauchskosten und 30 %...
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