Begünstigte der Steuerreform
Durch die Änderungen der Unternehmensteuerreform 2008, die seit dem 1.1.2008 gilt, ändert sich auch die Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne. Aber nicht alle profitieren von dieser Anpassung – z.B. Selbstständigen und Unternehmern, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss ermitteln, bringt die neue Regelung nichts. Autor: Klaus Linke, Marketingberater, Lüneburg
Bei Mitunternehmerschaften muss zudem der Mitunternehmer entweder zu mehr als 10 % am Gewinn beteiligt sein oder aber dieser muss für ihn mehr als 10 000 € betragen.
Autor: Klaus Linke, Marketingberater, Lüneburg
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