Brandschutz-Dämm-Manschetten
Nach Abschnitt 4.2 der MLAR 11/2005 können nicht brennbare Rohre – auch mit brennbarer Beschichtung bis zu 2 mm Dicke – sowie elektrische Leitungen durch feuerhemmende F30-Wände unter besonders einfachen Bedingungen hindurchgeführt werden. Der Spalt zwischen den Leitungen und der F30-Wand braucht lediglich mit einem nicht brennbaren Baustoff verschlossen zu werden, der eine Schmelztemperatur von mindestens 1000 °C hat. Genau diese Bedingungen erfüllt die Brandschutz-Dämm-Manschette „BSM-F30“ von Missel.






