Der einfache Weg zu Fördermitteln

Der Staat fördert mit einer Vielzahl von Maßnahmen die energetische Verbesserung von Gebäuden und die Effizienzsteigerung von Heizanlagen. Dazu gehört auch die Installation von modernen Heizkörpern, die exakt an den entsprechenden Wärmebedarf der jeweiligen Räume angepasst sind. Darüber hinaus verlangen sämtliche Fördermodelle den Nachweis eines ordnungsgemäßen hydraulischen Abgleichs des gesam­ten Heizkreislaufs. Dafür sind in der Regel aufwändige Berechnungen und vorbereitende Maßnahmen auf der Baustelle notwendig.

Diese Arbeiten lassen sich umgehen, wenn die gesamte Wärmeverteilung von Kermi-Heizkörpern mit kv-voreingestellten Ventilen übernommen wird. Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass die werksseitig voreingestellten Ventile mit dem hydraulischen Abgleich gem. der Leistungsbeschreibung der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ e.V.) gleichzusetzen sind. Dabei sind lediglich einige Randbedingungen, wie z.B. der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), zu beachten. Dieses Forschungsergebnis wird auch von der KfW als vollständiger Nachweis für den hydraulischen Abgleich, d.h. die Massenstrombegrenzung, anerkannt.

www.kermi.de

Info


Die Dokumentation des Nachweises ist denkbar einfach. Auf der Website des VdZ e.V. www.vdzev.de sowie auf der Kermi-Website www.kermi.de steht ein mit der KfW abgestimmtes Formular zum Download bereit. Es wird dem Förderantrag einfach beigelegt, mit der Bestätigung des hydraulischen Abgleichs durch das ausführende Fachunternehmen sind die Fördervoraussetzungen dann erfüllt.   

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