Praxistipp Sicherheit

Kampf dem Lärm

Fast die Hälfte der anerkannten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft haben Lärmeinwirkungen als Ursache. Lärmschwerhörigkeit ist seit Jahren die häufigste Berufskrankheit am Bau. Erschreckend ist, dass schon zahlreiche Jugendliche, vor allem durch lauten Musikkonsum in der Freizeit, mit Hörproblemen in die Berufswelt starten.

Lärmschwerhörigkeit verursacht nach asbestbedingten Erkrankungen und Hautkrankheiten die meisten Kosten. Über 140 Mio. € zahlten die gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahr 2008 für mehr als 47 000 Lärmgeschädigte. Die Situation könnte sich bald verschärfen, denn viele Studien belegen den Zusammenhang von Hörproblemen junger Menschen und Freizeitlärm. Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte spricht von einem drastischen Anstieg von Innenohrschäden bei 16- bis 20-Jährigen.

Auf Baustellen gibt es viel Lärm: Eine Baukreissäge etwa erreicht 100 dB(A). Wer ungeschützt einem Schallpegel über 85 dB(A) ausgesetzt ist, kann bei längerer Einwirkungszeit unheilbare Schäden davontragen. Bei einem höheren Lärmpegel, z.B. einem Knall von 140 dB(A), sind Schäden sofort möglich. Ab 85 dB(A) sind Arbeitstellen als Lärmbereiche zu kennzeichnen. Dort müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um Lärm zu vermindern, z.B. durch lärmarme Arbeitsverfahren oder sekundäre Schallschutzmaßnahmen wie mobile Schallschutzwände. Erst wenn Lärm nicht vermieden werden kann, kommt persönlicher Gehörschutz zum Einsatz. Ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung an einem achtstündigen Arbeitstag von 80 dB(A) haben Arbeitgeber ihren Beschäftigten geeigneten Gehörschutz bereitzustellen.

Mit dem Tag gegen Lärm, am 28. April 2010, machte die BG Bau auf die Problematik des Lärms aufmerksam. Zudem stehen die Fachleute der Berufsgenossenschaft bereit, um Unternehmen bei Kampf gegen den Lärm zu beraten.

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