Nostalgie im Heizungskeller
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Gaskessel Bj. 1984
29 kW > 10 % Abgasverlust, hohe... -
Gaskessel Bj. 1983
28 kW > 10 % Abgasverlust, hohe... -
Umgebauter Koks-Gliederkessel
1984 auf Erdgas... -
Gastherme Bj. 1984
21 kW, hat jetzt ausgedient mit... -
Gaskessel Bj. 1983
29 kW, 7 % Abgasverluste,... -
Gaskessel 1988
14 kW, Abgasverlust 9 %, wenig...
Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke findet bei seiner Arbeit in den Heizungskellern viel zu häufig nostalgische Heizungsanlagen. Nur weil Technik noch funktioniert, heißt es nicht, dass sie auch effizient ist. In seiner heutigen Kolumne thematisiert Gedamke diesmal Museumsstücke, die noch heute ihren Dienst versehen müssen.
Eine Heizungsanlage wird bzw. kann nach sehr vielen Gesichtspunkten beurteilt werden. Manche Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, einige sind freiwillig. Neben den sicherheitsrelevanten Verordnungen und technischen Regeln, wie z.B.
müssen auch die umweltrelevanten Vorschriften eingehalten werden.
Dabei sind insbesondere zu nennen:
Wenn nun eine mit Gas oder mit Öl beheizte Feuerstätte die vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen besteht, gibt es für den Eigentümer häufig keinen Anlass die Heizungsanlage zu verbessern bzw. zu erneuern. Also auch wenn ein Kessel nach 1978 errichtet und den Abgasverlust, die Rußzahl und den Kohlenmonoxidausstoß nach BImSchV bzw. nach KÜO einhält und auch sonst sicher benutzbar ist, sind keine Maßnahmen erforderlich. Evtl. Dämmmaßnahmen nach EnEV, z.B. der Leitungen und Verteilungen, könnten nachträglich gefordert werden!
Viele Kunden sehen in ihrer „nostalgischen Heizungsanlage“, trotz des hohen Energieverbrauchs, nur die „Vorteile“! Dabei nennen sie „wartungsarm, zuverlässig und bedienerfreundlich“.
Ronny Gedamke,
Schornsteinfegermeister,
Berlin






