Rechtliche Besonderheiten bei Aushilfstätigkeiten
Studenten als Mitarbeiter
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Foto: Rainer Sturm / www.pixelio.de
Ein Job in den Semesterferien oder studienbegleitend ist für viele Studenten eine willkommene Gelegenheit, ihre Einkünfte aufzubessern, und für viele Betriebe die Möglichkeit, Fehlzeiten infolge Krankheit oder Urlaub sowie Beschäftigungsspitzen auszugleichen. In der Praxis sind solche Beschäftigungsverhältnisse arbeits-, sozial- und steuerrechtlich relevant.
Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass der Arbeitgeber, wie im Übrigen auch für jeden anderen Arbeitnehmer, vom Arbeitslohn des Studenten Lohnsteuer und ggfs. Solidaritätszuschlag sowie ggfs. auch Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) einbehalten bzw. im Fall einer geringfügigen Dauerbeschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil zur Renten- und Krankenversicherung entrichten und an das Finanzamt bzw. die jeweilige Krankenkasse abführen muss.
Grundsätzlich haben fest angestellte Studenten gegenüber vergleichbaren...
Autor: Klaus Linke, Brietlingen
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